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Hallo @schulzholger,

sofern ein Titel offensichtliche Kraftausdrücke enthält, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er als explizit eingestuft wird (z.B. F**k, B**ch etc.).

Sofern ein Titel sexuelle Inhalte unter Anwendung beleidigender Sprache erwähnt oder darstellt, wird er als explizit eingestuft.

Rassistische oder diskriminierende Inhalte, die von der Öffentlichkeit gemeinhin als beleidigend angesehen werden, werden als explizit eingestuft.

 

Oder auch einfach ausgedrückt:

Wenn du einem Kind die Ohren zuhalten musst/möchtest, sobald du einen Titel abspielst, dann ist er höchstwahrscheinlich explizit.


Gelächter & Danke

 

 


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